Die Grundsteuer C als neue städtebauliche Lenkungssteuer: Rechtsvergleich und Gegenüberstellung der Pionier-Gemeinden

Zusammenfassung

Seit dem Jahr 2025 können Städte und Gemeinden aus städtebaulichen Gründen eine Grundsteuer C erheben. Für baureife Grundstücke kann ein höherer Hebesatz gewählt werden. So sollen steuerliche Anreize für eine Bebauung gesetzt werden. Dieser Beitrag analysiert die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern und den Umsetzungsstand. Bislang haben nur wenige Städte und Gemeinden die neue städtebauliche Lenkungssteuer eingeführt. Der Beitrag identifiziert 14 Pionier-Gemeinden, die bereits zum Jahresbeginn 2025 die Grundsteuer C implementiert haben. Es zeigt sich, dass diese Städte und Gemeinden sowohl mit Blick auf ihre Größe, ihre Bevölkerungsstruktur und -entwicklung als auch die Wohnverhältnisse und politischen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind. Die Autoren führen neben den von den Gemeinden angeführten Argumenten für und gegen eine Grundsteuer C die Gründe auf, warum etliche Kommunen die Einführung einer Grundsteuer C zwar diskutiert haben, sie dann aber vorerst zurückgestellt haben. Wichtige Gründe sind die Unsicherheit über die rechtssichere Ausgestaltung und ein befürchteter hoher Verwaltungsaufwand. Daher lohnt es sich, das Vorgehen der Pionier-Gemeinden näher zu untersuchen.

Typ
Publikation
Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 5/2025, 97–106