Anhörung im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Zusammenfassung

Die Stellungnahme befasst sich mit einer Analyse des Landesrechnungshofes zur Tragfähigkeit des Landes Schleswig-Holstein. Sie betont zunächst, dass die Einhaltung der Schuldenbremse definitionsgemäß tragfähige öffentliche Landesfinanzen sicherstellt, da ein konstanter Schuldenstand ein strengeres Ziel ist als eine konstante Schuldenstandsquote. Tragfähigkeitsanalysen ermöglichen es, absehbare Entwicklungen bei einzelnen Ausgaben darzustellen. Auch langfristige Effekte von Reformen oder Ereignissen können mit dem Ansatz abgeschätzt werden. Dadurch können sie mittelfristige Planungen ergänzen. Der Vergleich von verschiedenen Analysen über die Zeit hinweg und Sensitivitätsanalysen können ein besseres Verständnis über die Bedeutung einzelner Annahmen und die Auswirkungen finanzpolitischer Entscheidungen vermitteln. Eine isolierte Interpretation der Tragfähigkeitslücke hat aber weniger Aussagekraft. Die Stellungnahme enthält zudem eine Anregung: Bei Tragfähigkeitsanalysen für einzelne Länder sollten auch die Kommunen berücksichtigt werden. Generell sind bei solchen Analysen zwischenstaatliche Transfers und wechselseitige Abhängigkeiten wichtig und nicht so einfach zu modellieren.

Typ
Publikation
Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung des Fachgespräches im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 8. Dezember 2022 zur Tragfähigkeit der Landesfinanzen, Umdruck 20/493, Dezember 2022